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   LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07   

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https://dejure.org/2008,36990
LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07 (https://dejure.org/2008,36990)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07 (https://dejure.org/2008,36990)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2008 - 7 TaBV 148/07 (https://dejure.org/2008,36990)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch, wenn das Arbeitsgericht wie vorliegend trotz der Rüge der richtigen Verfahrensart durch die Arbeitgeberin hierüber nicht vorab durch Beschluss nach §§ 48 Abs. 1 ArbGG , 17a Abs. 3 GVG entschieden hat ( BAG vom 26.03.1992, 2 AZR 443/91 , AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979).

    2.3 Das Landesarbeitsgericht war vorliegend nicht verpflichtet, über die Frage der Zulässigkeit des Beschlussverfahrens durch Beschluss vorab zu entscheiden (a.A. BAG vom 26.03.1992, a.a.O.).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 21.09.1989 ( 1 AZR 465/88 , AP Nr. 1 zu § 25 SchwbG 1986) die Auffassung vertreten, dass Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, soweit es sich um deren Beteiligungsrechte im weitesten Sinne gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Dienststelle oder anderen Organen der Betriebsverfassung oder der Personalvertretung handelt, im Beschlussverfahren zu entscheiden sind.
  • LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07

    Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Die erkennende Kammer geht mit dem LAG Nürnberg (Beschluss vom 22.10.2007, 6 Ta 155/07 , ZTR 2008, 116-117) davon aus, dass die Nichterwähnung des § 96 Abs. 8 SGB IX in § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG auf einem Versehen des Gesetzgebers beruht, weshalb die gesetzliche Lücke durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zu schließen ist.
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 421/86

    Bezirksschwerbehindertenvertretung - Teilnahmerecht an

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Die Arbeitgeberin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die Erstattung von Reisekosten eines Schwerbehindertenvertreters nur im Urteilsverfahren entschieden hat ( BAG vom 16.08.1977, 1 ABR 49/76 , AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG; BAG vom 28.04.1988, 6 AZR 421/86 , AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG).
  • BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
    Die Arbeitgeberin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die Erstattung von Reisekosten eines Schwerbehindertenvertreters nur im Urteilsverfahren entschieden hat ( BAG vom 16.08.1977, 1 ABR 49/76 , AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG; BAG vom 28.04.1988, 6 AZR 421/86 , AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG).
  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG zu schließen (ebenso LAG Nürnberg 22. Oktober 2007 - 6 Ta 155/07 - ZTR 2008, 116; LAG Niedersachsen 7. August 2008 - 7 TaBV 148/07 -; Sächsisches LAG 2. Oktober 2009 - 2 TaBV Ga 4/09 -; VG Ansbach 29. Juli 2008 - AN 8 P 08.00604 -).
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09

    Beschlussverfahren bei Streit um Reisekosten eines Mitgliedes der

    Davon geht im Übrigen auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluss vom 07.08.2008, 7 TaBV 148/07) aus, welches darauf verweist, dass Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, die Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung im Beschlussverfahren entscheiden zu lassen.
  • VG Oldenburg, 01.12.2009 - 8 A 1483/09

    Rechtsweg; Schwerbehindertenvertretung; Beschlussverfahren

    Zum Teil wird die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte mit der besonderen Verfahrensart des Beschlussverfahrens angenommen (VG Ansbach, Beschluss vom 29. Juli 2008, AN 8 P 08.00604, juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007, 6 Ta 155/07, juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 7. August 2008, 7 TaBV 148/07, juris).
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